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   BFH, 30.04.2002 - VI B 237/01   

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https://dejure.org/2002,9681
BFH, 30.04.2002 - VI B 237/01 (https://dejure.org/2002,9681)
BFH, Entscheidung vom 30.04.2002 - VI B 237/01 (https://dejure.org/2002,9681)
BFH, Entscheidung vom 30. April 2002 - VI B 237/01 (https://dejure.org/2002,9681)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Begründetheit - Einkommensteuer - Sozialversicherungsträger - Sozialversicherungspflicht

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 62 Satz 1; ; EStG § 3 Nr. 62 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 62 EStG; ArbG-Zuschüsse an nicht sozialversicherungspflichtige ArbN

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherung - Vermeintliche Versicherungspflicht - Beiträge steuerfrei

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherung - Vermeintliche Versicherungspflicht - Beiträge steuerfrei

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermeintliche Sozialversicherungspflicht

  • IWW (Kurzinformation)

    Vermeintliche Versicherungspflicht - Beiträge steuerfrei

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitgeberzuschuss für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers
    Wegfall der Steuerbefreiung
    Arbeitnehmer
    Die Bedeutung des Arbeitnehmerbegriffs in den unterschiedlichen Rechtsgebieten
    Allgemeiner Überblick
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 09.10.1992 - VI R 47/91

    Zuschüsse zur Lebensversicherung als steuerpflichtiger Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 30.04.2002 - VI B 237/01
    In Bezug auf die Rentenversicherung hat der BFH mit Urteil vom 9. Oktober 1992 VI R 47/91 (BFHE 169, 208, BStBl II 1993, 169) entschieden, dass Zuschüsse an Personen, die bereits kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungsfrei sind, nicht von § 3 Nr. 62 Satz 2 EStG erfasst werden (vgl. auch R 24 Abs. 3 Satz 2 der Lohnsteuer-Richtlinien 2002).
  • BFH, 21.01.2010 - VI R 52/08

    Entscheidungen der Sozialversicherungsträger entfalten im Besteuerungsverfahren

    Selbst bei einer Änderung der Rechtsansicht des Versicherungsträgers hin zum Wegfall der Versicherungspflicht entfällt die Steuerfreiheit nachfolgender Zahlungen erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung (BFH-Beschluss vom 30. April 2002 VI B 237/01, BFH/NV 2002, 1029).
  • BFH, 24.09.2013 - VI R 8/11

    Zuschüsse zur freiwilligen Rentenversicherung als Arbeitslohn

    Denn die Steuerbefreiung betrifft nur Zukunftssicherungsleistungen, zu denen der Arbeitgeber aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist (BFH-Urteil vom 9. Oktober 1992 VI R 47/91, BFHE 169, 208, BStBl II 1993, 169; BFH-Beschluss vom 30. April 2002 VI B 237/01, BFH/NV 2002, 1029).
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.09.2007 - 1 K 2180/06

    Zufluss von Arbeitslohn bei nachträglichem Wegfall der Voraussetzungen einer

    Dies kann aber nicht zu einer Besteuerung der Beträge als Arbeitslohn in den Zeitpunkten der jeweiligen Zahlungen an die DAK, hier also 1997 bis Mai 2002, führen (vgl. Urteile des Finanzgerichtes Rheinland-Pfalz vom 09. August 1991, Az.: 3 K 2438/90, EFG 1992, 116; vom 20. Juli 2001, Az.: 3 K 2089/98, DStRE 2002, 149, NZB der Kläger vom BFH mit Beschluss vom 30. April 2002, Az.: VI B 237/01, BFH/NV 2002, 1029 zurückgewiesen), maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt des entsprechenden Entschlusses des Arbeitgebers und dessen Umsetzung.

    Der Arbeitgeber hat nach Kenntnis der Feststellungen der DAK über die Sozialversicherungsfreiheit der Klägerin, die im Übrigen auf seinem eigenen Antrag beruhten, nicht mehr im Hinblick auf eine tatsächliche oder eine vermeintliche Sozialversicherungspflicht geleistet, sondern vielmehr in dem Bewusstsein, dazu gerade gesetzlich nicht verpflichtet zu sein (vgl. auch BFH-Beschluss vom 30. April 2002, Az.: VI B 237/01, a.a.O.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - 12 K 3256/03

    Lohnsteuerpflicht von Beiträgen zu einem Versorgungswerk

    Ist ein Arbeitnehmer hingegen bereits kraft Gesetzes sozialversicherungsfrei, sind Zuschüsse für seine Zukunftssicherung nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 2 EStG steuerfrei (vgl. BFH, Urteil vom 09. Oktober 1992 - VI R 47/91, BStBl. II 1993, 169; Beschluss vom 30. April 2002 - VI B 237/01, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 2002, 1029).
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